Die gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen übernehmen die Leistungen eines Heilpraktikers nicht. Selbstzahler bezahlen die Behandlung nach Zeitaufwand bzw. nach Festpreis für die angewendeten Therapie-und Diagnoseverfahren.
Selbstzahler bezahlen die Kosten immer im Anschluss an die Behandlung in Bar gegen Quittung. Beratungen per Mail/Telefon sind am Tag der Beratung fällig und werden per Überweisung bezahlt.
Behandlungskosten PDFDurch meine Zulassung zu den privaten Krankenkassen übernehmen diese in Abhängigkeit des abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise die anfallenden Kosten für die Therapie und die verschriebenen Arzneimittel. Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen Leistungen der verschiedenen Versicherungen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985). Diese dient als Orientierung, ist jedoch nicht bindend. Da die Gebührenordnung auf Preisen von 1985 beruht, muss ich aus wirtschaftlichen Gründen die Gebührensätze teilweise überschreiten.
Ihre Rechnung wird mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch kann ich keine Garantie für die volle Erstattungsfähigkeit übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Ablehnung der Zahlung durch Ihre Versicherung keine zeitintensiven Gutachten/Widersprüche erstellt werden können. Die von mir erstellte Honorarrechnung ist immer im vollen Umfang zu bezahlen.
Systembedingt führt die Anwendung der Abrechnung nach GebüH zu höheren Kosten als die aufgeführten Selbstzahlerpreise. Grund dafür ist der erheblich erhöhte Abrechnungsaufwand, sowie ein anderes Abrechnungsmodell.
Selbstverständlich steht es Ihnen auch als Privatpatient frei, den Selbstzahlertarif zu wählen, jedoch kann der Selbstzahler-Beleg bei Ihrer Krankenkasse nicht eingereicht werden. Bereits erstellte Rechnungen können im Nachhinein nicht mehr in einen anderen Tarif geändert werden.
Wenn Sie die Abrechnung per Rechnung für Ihre private KV wünschen, so erhalten Sie eine Rechnung nach GebüH per Mail, die innerhalb der festgesetzten Frist ohne Abzug zu bezahlen ist.
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